Porträt von Otto Wilhelm Doerffer 1770

von Bernhard Schemmel

Am 5. September 2011 wandte sich das Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) mit der Bitte um eine Auskunft an die E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft. Die polnische Polizei in Stettin hatte über 100 Gemälde des 17. und 18. Jahrhunderts sowie ca. 200 Graphiken unbekannter Herkunft in der Wohnung einer Privatperson sichergestellt. Nach ihren Erkenntnissen war der größte Teil der Kunstwerke in der Erde vergraben worden, wahrscheinlich als Teil eines Depots, das im 2. Weltkrieg angelegt wurde. Es wurde angenommen, dass die Objekte aus europäischen Ländern (u.a. dem Baltikum) stammten (Kriegsverluste).

Die Polizei in Stettin bat das BKA um Durchführung der erforderlichen Überprüfungen und um Mitteilung, ob es sich um gestohlene oder anderweitig abhanden gekommene Gegenstände handelte. Der Besitzer der Kunstgegenstände war ein damals 90jähriger Mann, der die Kisten mit den Gemälden in den 60er Jahren in der Nähe des zerstörten Stettiner Schlosses vergraben fand. Ein Gemälde war bereits als Kriegsverlust des Museums Katowice (Kattowitz) identifiziert worden.

Das BKA erhielt diese Anfrage als Nationales Zentralbüro für Interpol. Der Sachbereich ‚Kunstdiebstahl und illegaler Handel mit Kulturgut‘ der Abteilung ‚Schwere und Organisierte Kriminalität‘ nahm die Ermittlungen auf. Zusätzlich zu den bei Interpol abrufbaren Fotos wurden ergänzende Fotos angefordert. Wichtig war insbesondere, Details wie Wappen und Beschriftungen genau lesen zu können. Die Nachfahren der meist adligen Familien wurden nach Konsultation des Adelskalenders und des Internet kontaktiert. Weitere Recherchen wurden über das Auswärtige Amt und die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien sowie deren Datenbank www.lostart.de durchgeführt.

Unter den Bildern war das von Otto Wilhelm Doerffer. Es war ziemlich ramponiert und weist rückseitig eine Beschriftung auf. Sie nennt Otto Wilhelm Doerffer und das Jahr 1770 als Datum, aber nicht den Maler. Das BKA stieß bald auf eine Verbindung des Dargestellten zu E.T.A. Hoffmann, den Neffen und fragte die E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft, ob etwas über den Verbleib bis 1945 bekannt sei. Leider waren die Recherchen ergebnislos. Auch die Kontaktierung eines polnischen Mitglieds der E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft, dessen Frau eine geborene Doerffer ist, erbrachte keine Hinweise.

Letztlich konnte also der Aufbewahrungsort des Gemäldes bis Ende 1945 nicht eruiert werden. Es waren viele Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass es sich im Haus einer deutschen Familie befunden hatte, die in Erwartung einer späteren Rückkehr in die Heimat ihre Wertsachen und Kunstwerke vergraben hatte. Leider fehlte jedoch der rechtsgültige Nachweis. Auch waren bei anderen Gemälden die Nachfahren deutscher Adelsfamilien nicht an der Wiedererlangung der Porträts von Familienmitgliedern interessiert.

Bei dieser Sachlage stellte die Staatsanwaltschaft in Stettin das Verfahren gegen die Besitzer im November 2012 ein; man hatte keine rechtlichen Eigentümer gefunden bzw. Unterlagen, die auf diese hinwiesen. Mit dieser Entscheidung wurde die gesamte sichergestellte Kollektion zurückgegeben, ausgenommen das erwähnte Kattowitzer Gemälde.

Es ging nun darum, das Doerffer-Gemälde der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zu sichern und auch einen Erwerb ins Auge zu fassen. Das polnische Mitglied der E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft war sofort bereit, mit dem Stettiner Rechtsanwalt des Eigentümers zu verhandeln. Das zog sich allerdings lang hin. Der Eigentümer selbst trat übrigens nie in Erscheinung. Erst nach fast einem Jahr stand fest, dass das Gemälde verkauft würde. Dann eilte es plötzlich, sonst ginge es als befristete Leihgabe an ein Museum in Stettin, das – wie argumentiert wurde – bereit war, es zu restaurieren.

Erst war die Staatsbibliothek Bamberg als Aufstellungsort vorgesehen; dort sind bekanntlich alle Originalbestände der E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft, und es gibt dort ein E.T.A. Hoffmann-Kabinett. Man war aber nicht interessiert, mit der Begründung, der Kaufpreis sei viel zu hoch. Dies zog den Entschluss nach sich, das Bild für das E.T.A. Hoffmann-Haus vorzusehen. Verschiedene Stiftungen reagierten aber mit der Bemerkung, dass die Summe viel zu niedrig sei, um überhaupt den Aufwand zum Erwerb zu betreiben! Mit Hilfe von Gutachten und viel Überredungskunst gelang es aber doch, die Ernst von Siemens Kunststiftung für Ankauf und Restaurierung zu gewinnen. Der Bewilligungsbescheid ist am 27. November 2013 ausgestellt: das Gemälde ist ein Geschenk an die Gesellschaft.

Nun folgten wieder Verhandlungen des polnischen Mitglieds mit dem Rechtsanwalt in Stettin. Sie sollten sich weiter hinziehen und erforderten neuerlich Geduld. Vor allem die Forderung „Geld gegen Ware“ erregte den Zorn der Stiftung, die schließlich international renommiert ist. Fast wäre es zu einer Rücknahme der Zusage gekommen. Der Präsident der E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft erklärte sich daraufhin bereit, auf eigene Kosten mit dem Zug nach Stettin zu fahren. Am 24. Juni 2014 wurde dort die mitgebrachte (von der Stiftung vorher überwiesene) Kaufsumme gegen das Gemälde eingetauscht. Der Rechtsanwalt trat als Verkäufer auf, Zeuge war das polnische Mitglied, das ebenfalls eigens angereist war. Anstelle des vorher paraphierten Vertrags genügten jetzt die Unterschriften der Beteiligten unter ein zweisprachiges Übergabeprotokoll. Die Ausfuhr war unproblematisch, da nur bei Kunstgegenständen vor 1945 im Wert von über 10.000 € eine Bestätigung der Wojewodschaft erforderlich ist. Im Übrigen hatten die Zöllner bzw. Polizisten in der Bahn gar kein Interesse daran, die große Kunstmappe zu kontrollieren – das ist an der Schweizer Grenze schon anders!

Bereits vorher war die Restaurierung abgesprochen worden, da der Geschäftsführer der Stiftung im September 2014 in Ruhestand gehen und die Sache noch abwickeln wollte. Das Bild war zu früherer Zeit beschnitten worden, um es in einen kleineren Rahmen einzupassen. Es fehlen die Hände bzw. Teile von ihnen. Es war in einem erbärmlichen Zustand, verkratzt, mit Firnis verklebt und durchlöchert; ein neuer Rahmen war unumgänglich. Alle Restaurierungsmaßnahmen waren dank des guten Timings am 27. August 2014 abgeschlossen. Das Bild hat eine bemerkenswerte künstlerische Qualität und erstrahlt nun buchstäblich in neuem Glanz. Es ist das einzige bekannte Bild von Otto Wilhelm Doerffer. Was bringt es an Erkenntnissen?

Hoffmanns Vater hatte sich 1778 von der Mutter getrennt, der damals zweijährige Ernst (wie er genannt wurde) wuchs seitdem „elternlos“ auf. Der Haushalt bestand aus der Großmutter und der Mutter, einer geb. Doerffer; letztere, „vegetirte nur in krankhaftem Zustande“. Den meisten Einfluss hatten die unverheirateten Verwandten, eine Tante und der Onkel Otto Wilhelm Doerffer. Bis auf die Großmutter waren alle „von auffallender körperlicher Kleinheit“. Die stattliche Dame betrachtete ihren Sohn weiterhin als Minderjährigen und nannte ihn nur „Ottchen“.

Otto Wilhelm Doerffer hatte eine sorgfältige Erziehung genossen, war aber in seinem Beruf gescheitert. Das war, als „die erste Probe im Plädieren als Advokat […] gegen einen überlegenen Gegner […] unvorteilhaft ausgefallen war“. Im Zuge einer Justizreform konnte er sich, 41 Jahre alt, im Jahr 1782 als Justizrat vorzeitig pensionieren lassen. „Einem leeren Leben suchte er durch Pedanterie und Pünktlichkeit wenigstens eine äußere Form zu geben. Besuche außer Haus absolvierte er als Pflichtpensum, Gäste sah er kaum. Ein ängstlicher Mensch, auf Sicherheit bedacht, der Lebendiges nur ertragen konnte, wenn es in Wiederholungen erstarrte“. Er überließ sich „einer diätetisch geordneten Vegetation, die in Schlafen, Essen und Trinken, Wiederschlafen und Wiederessen und daneben in etwas Lektüre und Musik zur Verdauung, nach Stunden und Minuten eingetheilt, bestand“.

Seit 1787 war Ernst eng mit dem fast gleichaltrigen Theodor Gottlieb von Hippel befreundet, dem nachmaligen Verfasser des Aufrufs des preußischen Königs „An mein Volk“ von 1813. Hippel besuchte die gleiche Schule und sollte Ernst auf Anraten des Onkels im Lateinischen und Griechischen aufhelfen. Das war insbesondere an den Mittwochen, an denen der Onkel gewöhnlich alte Bekannte besuchte. „Dies waren die Stunden, in denen Hoffmann sich den Ausbrüchen seines Genius überließ. Dann ward alles hervorgeholt und versucht, was die Gegenwart des Onkels nicht verstattete. Tolle wilde Musik, Verkleidungen, verbotene Bücher, Leibesübungen: denn beyde waren Schlafgenossen und Stubengefährten, und der Onkel litt nicht die geringste Abweichung von dem gewohnten Gleise“.

Es war etwa zu dieser Zeit, dass Ernst „schon alle Schwächen des Onkels zum eigenen Vortheil zu benutzen verstand und fast kein Wort mehr mit ihm wechselte, ohne ihn zu mystifizieren“. Der Garten wurde von beiden Freunden zu Ritterspielen genutzt. Ein unterirdischer Gang zum angrenzenden Fräuleinstift wurde gegenüber dem Onkel als Loch für eine neue amerikanische Pflanze ausgegeben. Der „gute Alte“ ließ ihn von Arbeitern wieder zuschütten.

Als der Onkel einmal seine schwarzen Hosen nach Reinigung unter seinem Fenster aufhängte und ein Platzregen sie durchweichte, leerte Ernst „5 Gießkannen und 3 volle pots de chambre“ darüber aus. Bei der späteren Diskussion in der Familie über diese „Landplage“ bestätigte Ernst die Meinung, dass „mit dem Platzregen häßliche Theile und verderbende Dünste heruntergefallen“ wären und „daß wenn die Wolken hellgrün aussähen, es immer so wäre“. Die Schilderung für den Freund zeigt deutlich die poetische Stilisierung. Später hat der Onkel nicht mehr alles hingenommen; „für meinen Spott zu abgenuzt, für meine Verachtung zu erbärmlich, fängt [er] mich an mit einer Indignation zu behandeln, die ich wahrlich nicht verdiene“.

Zwar bemerkt Hippel, dass der Onkel Hoffmanns erster Klavierlehrer war und dass es mit „kleinen Conzerten“ in der Familie manche Anregungen gab. Ernst wurde mit Strenge angehalten, Musik zu treiben, „des Oheims abscheuliche Murkis und Menuetten“ vorzuspielen. Musik war nur Zeitvertreib, dem Onkel fehlte das Verständnis für die aufkeimende musikalische Leidenschaft Hoffmanns. Nach Hippel soll er außerdem in Ernst den „Sinn fürs Schickliche“ befestigt haben. Wahrscheinlich lernte dieser an seinem Onkel aber die komischen Züge im Gesicht der Macht, das Lächerliche des nur Schicklichen.

Reflexe auf den Onkel finden sich noch in Hoffmanns Roman Kater Murr. Dort heißt es, dass der Onkel den Kapellmeister Johannes Kreisler, das alter ego Hoffmanns, „erzog, oder vielmehr nicht erzog“. Er nennt ihn hier „O weh Onkel“ (sonst „Sir Ott“ oder der „dicke Sir“). Im selben Roman wird von einem Orgelbauer berichtet, der, „vorzüglich als Johannes schon in Jahren mehr vorgerückt, den Knaben anregte zu den seltsamsten Foppereien, die oft gegen den Oheim selbst gerichtet waren, der freilich, beschränkten Verstandes, und voll der lächerlichsten Eigenheiten, dazu reichen Anlaß bot. Gewiß ist es aber, daß, wenn Kreisler über die trostlose Verlassenheit in seinen Knabenjahren klagt, wenn er das zerrissene Wesen, das ihn oft in seiner innersten Natur verstört, jener Zeit zuschreibt, wohl das Verhältnis mit dem Oheim in Anschlag zu bringen ist. Er konnte den Mann, der, Vaterstelle zu vertreten, berufen, und der ihm mit seinem ganzen Tun und Wesen, lächerlich erscheinen mußte, nicht achten“.

Umso enttäuschter war Hoffmann später, dass die reiche, geistreiche, gesellige und heitere Tante ihn zwar zum Erben einsetzte, dem Onkel zu seinen Lebzeiten aber den Nießbrauch einräumte. 1811 erhielt er aus dem Erbe 500 Taler, die nicht einmal ausreichten, um seine Schulden zu begleichen. Otto Wilhelm erwähnt seine Gemälde, sein eigenes und das der Tante, ausdrücklich in seinem Testament; sie sollten bei der Familie bleiben.

Zu Hoffmann kamen sie erst in der Berliner Zeit. Er schickte beide am 8. November 1816 seiner miterbenden Cousine und vormaligen Braut Wilhelmine (Minna) Doerffer. Diese wohnte seit 1807 im Haus von Friedrich Magnus von Bassewitz (Oberpräsident der Provinz Brandenburg) in Potsdam und starb 1853 unverheiratet. Damit verlieren sich die Spuren des Gemäldes im Wesentlichen.

Letztlich konnte also der Aufbewahrungsort des Gemäldes bis Ende 1945 nicht eruiert werden. Es waren viele Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass es sich im Haus einer deutschen Familie befunden hatte, die in Erwartung einer späteren Rückkehr in die Heimat ihre Wertsachen und Kunstwerke vergraben hatte. Leider fehlte jedoch der rechtsgültige Nachweis. Auch waren bei anderen Gemälden die Nachfahren deutscher Adelsfamilien nicht an der Wiedererlangung der Porträts von Familienmitgliedern interessiert.

Bei dieser Sachlage stellte die Staatsanwaltschaft in Stettin das Verfahren gegen die Besitzer im November 2012 ein; man hatte keine rechtlichen Eigentümer gefunden bzw. Unterlagen, die auf diese hinwiesen. Mit dieser Entscheidung wurde die gesamte sichergestellte Kollektion zurückgegeben, ausgenommen das erwähnte Kattowitzer Gemälde.

Es ging nun darum, das Doerffer-Gemälde der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zu sichern und auch einen Erwerb ins Auge zu fassen. Das polnische Mitglied der E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft war sofort bereit, mit dem Stettiner Rechtsanwalt des Eigentümers zu verhandeln. Das zog sich allerdings lang hin. Der Eigentümer selbst trat übrigens nie in Erscheinung. Erst nach fast einem Jahr stand fest, dass das Gemälde verkauft würde. Dann eilte es plötzlich, sonst ginge es als befristete Leihgabe an ein Museum in Stettin, das – wie argumentiert wurde – bereit war, es zu restaurieren.

Ist nun dieses Bild eines vertrottelten Pedanten, Sonderlings und Eigenbrötlers mit dem neu aufgetauchten Porträt in Einklang zu bringen? Das Porträt lässt Otto Wilhelm Doerffer anders erscheinen. Es ist im Jahr 1770 gemalt, also zwölf Jahre vor seiner Pensionierung und 17 Jahre vor Hoffmanns Zeugnis: ein gutaussehender Mann in der Blüte seiner Jahre, lediglich mit einem leichten Embonpoint. So, wie dieses sich verstärkt haben musste, dass Hoffmann das Adjektiv „dick“ gebrauchte, ist nicht auszuschließen, dass sich die Schrulligkeit, die sicher in den Anlagen war, im Laufe der Zeit erheblich vergrößert hatte. Hoffmanns Talent, Auffälligkeiten bei anderen „aufzuspießen“, hat sie vielleicht noch übertrieben.

Das Gemälde konnte also der Öffentlichkeit erhalten werden. Der Onkel und „Ersatzvater“ E.T.A. Hoffmanns hat nun ein Gesicht bekommen, und sein „Charakter“ (im englischen Sinn zu verstehen“) rundet sich ab. Das gilt leider nicht für die Tante, denn deren Porträt war entweder nicht in dem Konvolut oder ist nicht bezeichnet. Das macht die Identifikation mangels Vergleichs mit einem gesicherten Porträt unmöglich; die Aufnahmen des BKA lieferten keinen Hinweis auf ein Parallelstück.